Die Behandlungskosten werden für folgende Störungen in der Regel von den Kostenträgern übernommen:
- Affektive Störungen
depressive Episoden, rezidivierende depressive Störungen, Dysthymie - Neurotische Störungen
Phobien, Angststörungen, Zwangsstörungen, Reaktionen auf schwere Belastungen, Konversionsstörungen, somatoforme Störungen (Herzneurose, Magenneurose, Reizdarm, Hyperventilation), Neurasthenie - Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen
Essstörungen, Schlafstörungen, psychische Störungen im Wochenbett, psychologische Faktoren bei psychosomatischen Erkrankungen (Colitis ulcerosa, Morbus Crohn, Hypertonie, Diabetes mellitus, chronische Polyarthritis, Angina pectoris, koronare Herzkrankheit, Krebs, HIV-Erkrankungen), Persönlichkeitsstörungen und Persönlichkeitsänderungen nach Extrembelastung, Störungen der Impulskontrolle, Suchtmittelabusus - Verhaltens- und emotionale Störungen mit Beginn in der Kindheit und Jugend